Rechtliches
Das deutsche Arbeitsschutzrecht ist ein Dschungel aus Gesetzen, Verordnungen, Technischen Regeln, Normen, Bestimmungen, Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Richtlinien.
So vielfältig die geregelten Aspekte des Arbeitslebens sind, so einheitlich ist die Kernaussage:
Sie als Arbeitgeber sind allein Verantwortlich für die regelkonforme Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften.
Um all diese Anforderungen zu überblicken, umzusetzen und einzuhalten bedarf es fundierter Fachkenntnis. Hinzu kommt noch, dass zwischen dem geschriebenen Wort und der gängigen Praxis ein Ermessungsspielraum liegt, den auszuschöpfen es einiges an Erfahrung bedarf, um für das Unternehmen den optimalen Kompromiss zu erarbeiten.
So wurde denn auch mit dem Arbeitssicherheitsgesetz jeder Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, sich von einem Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und Betriebsarzt beraten zu lassen, entweder in Form eines Mitarbeiters oder als externe Berater, was in den meisten Fällen aus finanziellen Gründen und auf Grund des breiteren Erfahrungsspektrums der Fachleute mehr Sinn macht.